Neue Allgemeine Ausfuhrgenehmigungen


Viele Unternehmen greifen bei genehmigungspflichtigen Ausfuhren auf allgemeine Ausfuhrgenehmigungen zurück (AGG). Diese haben den Vorteil, nicht jeden einzelnen Vorgang separat beantragen zu müssen. Für Unternehmer bedeutet dies: weniger bürokratischer Aufwand, mehr Planungssicherheit und mehr Zeit für das Geschäft.

Bis zum 06. Januar 2012 gab es von Seiten der Europäischen Union nur die AGG EU 001. Mit 07. Januar 2012 hat sich dies nun geändert. Durch Änderung der Dual-Use-Verordnung (VO (EG) 428/2009) gibt es nun sechs europäische AGG, nämlich EU 001 bis EU 006.

Zugleich wurden die nationalen Allgemeingenehmigungen 9, 10, 12, 13 und 16 entsprechend reduziert und redaktionell überarbeitet. Die nationale Allgemeingenehmigung 16 (Telekommunikationsgüter) wurde zudem hinsichtlich der Ausschlussgründe an die neue EU 005 angepasst.

Weitere Informationen über Inhalt und Umfang der AGG finden sie auf der Seite des BAFA (www.ausfuhrkontrolle.info).

Das BAFA hat mit Bekanntmachung vom 21. Dezember 2011 die Nutzung der AGG geregelt. Unternehmen müssen sich einmal für die Nutzung der Allgemeingenehmigungen registrieren und jede Nutzung anmelden. Registrierung und Anmeldung erfolgen seit dem 02. Januar 2012 nur noch über das neuen Online-Portal des BAFA, „ELAN K2“. Sie können sich auf der Seite des BAFA (www.ausfuhrkontrolle.info) für das Portal anmelden.

Es bleibt zu wünschen, dass die Neuerungen den bürokratischen Aufwand für die Außenwirtschaft reduzieren. Eine erste Bilanz wird man wohl Ende diesen Jahres ziehen können.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 
News
2012/05/16
DBA zwischen Deutschland und Luxemburg unterzeichnet

Pressemitteilung des Bundesministeriums der Finanzen vom 23.04.2012

2012/05/16
Überschusserzielungsabsicht bei der Vermietung einer Ferienwohnung trotz geringfügiger Selbstnutzung

Pressemitteilung des FG Niedersachsen vom 02.05.2012 zum Urteil 9 K 180/09 vom 07.03.2012

2012/05/08
AEO (EU) und C-TPAT (USA): Gegenseitige Anerkennung ab 01.07.2012

EU und USA vereinbaren gegenseitige Anerkennung ihrer „vertrauenswürdigen Händler“, Pressemitteilung der EU-Kommission IP/12/449 vom 04.05.2012