| Neue Allgemeine Ausfuhrgenehmigungen |
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Bis zum 06. Januar 2012 gab es von Seiten der Europäischen Union nur die AGG EU 001. Mit 07. Januar 2012 hat sich dies nun geändert. Durch Änderung der Dual-Use-Verordnung (VO (EG) 428/2009) gibt es nun sechs europäische AGG, nämlich EU 001 bis EU 006. Zugleich wurden die nationalen Allgemeingenehmigungen 9, 10, 12, 13 und 16 entsprechend reduziert und redaktionell überarbeitet. Die nationale Allgemeingenehmigung 16 (Telekommunikationsgüter) wurde zudem hinsichtlich der Ausschlussgründe an die neue EU 005 angepasst. Weitere Informationen über Inhalt und Umfang der AGG finden sie auf der Seite des BAFA (www.ausfuhrkontrolle.info). Das BAFA hat mit Bekanntmachung vom 21. Dezember 2011 die Nutzung der AGG geregelt. Unternehmen müssen sich einmal für die Nutzung der Allgemeingenehmigungen registrieren und jede Nutzung anmelden. Registrierung und Anmeldung erfolgen seit dem 02. Januar 2012 nur noch über das neuen Online-Portal des BAFA, „ELAN K2“. Sie können sich auf der Seite des BAFA (www.ausfuhrkontrolle.info) für das Portal anmelden. Es bleibt zu wünschen, dass die Neuerungen den bürokratischen Aufwand für die Außenwirtschaft reduzieren. Eine erste Bilanz wird man wohl Ende diesen Jahres ziehen können. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. |
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