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Die Neufassung der EG Dual - Use Verordnung ist durch VO (EG) 428/2009 verabschiedet worden. Die Exportkontrolle für Güter mit doppeltem Verwendungszweck ist dadurch verändert und aktualisiert worden.
Es handelt sich um eine vollständige Überarbeitung. Sie enthält eine Neufassung der Regelungen, die nunmehr in 27 Mitgliedstaaten gelten werden. Die Neuerungen tragen einem verstärkten Sicherheitsinteresse der EU und dem Wunsch der Unternehmen nach Vereinfachungen Rechnungen.
Neu sind die Kontrolle für Vermittlungstätigkeiten für Waren außerhalb der EU, die Kontrolle von Durchfuhren, die Veränderung des Technologietransfers.
Bemerkenswert ist die Änderung, dass im Genehmigungsprozess zu berücksichtigen ist, dass das Antrag stellende Unternehmen eine Organisation zur Exportkontrolle eingeführt hat. Dies drückt die besondere Zuverlässigkeit des Unternehmens aus.
Die Verordnung wird am 27. August 2009 in Kraft treten.
Auf dieser Seite wird in den nächsten Tagen eine Kommentierung und Übersicht der Auswirkungen auf das Unternehmen erscheinen.
Dr. Ulrich Möllenhoff, Rechtsanwalt, FA für Steuerrecht |