Neue Ursprungsregeln: Mehraufwand für Unternehmen

Die Europäische Kommission plant die Einführung eines wesentlich umfangreicheren Verfahrens in Bezug auf den Ursprung von Waren. Bislang war es so, dass der Ursprung einer Ware in dem Land liegt, in dem es die „letzte wesentliche Be- oder Verarbeitung“ erhalten hat. Der Exporteur der Ware erklärte dies bei Bedarf in einem Ursprungszeugnis. Dieses Vorgehen ist weltweit akzeptiert.

Die Europäische Kommission beabsichtigt ein neues Verfahren, nachdem der Zeitpunkt des Kaufs, der Warenwert und die Fertigungsschritte eines jeden Bestandteils dokumentiert werden müssen. Für jedes einzelne Produkt werden spezifische Kriterien vorgeschrieben, die ausschlaggebend für dessen Ursprungsbeurteilung sein sollen. Ausschlaggebend soll in vielen Fällen der Wert der einzelnen Bestandteile sein. Insbesondere im Hinblick auf die von vielen Unternehmen verwendete Bezeichnung „made in Germany“, können Probleme entstehen, wenn beispielsweise teure Vormaterialien oder Rohstoffe aus einem Drittland enthalten sind. Es birgt die Bemessung am Wert der Bestandteile auch die Gefahr, dass Preisschwankungen für Vormaterialien oder Rohstoffe den Ursprung für die gleiche Ware mehrfach beeinflussen könnten.

Das primäre Ziel der Europäischen Kommission ist es, mehr Rechtssicherheit für Antidumping-Maßnahmen beim Import von Waren zu erzielen. Dadurch dass eine „wesentliche“ Be- oder Verarbeitung interpretationsfähig ist, könnten Antidumping-Zölle bislang durch eine Ursprungsänderung umgangen werden. Obwohl nur 0,7% der europäischen Importe von Antidumping-Maßnahmen betroffen sind, sollen alle Wirtschaftsbeteiligten zur Umsetzung der neuen Ursprungsregeln verpflichtet werden. Hintergrund ist das geltende WTO-Recht, nach dem bei der Ursprungsbestimmung für den Export gleiche Regeln wie beim Import angewandelt werden, sofern Drittstaaten auf Ursprungszeugnisse bestehen. Die Regelungen sollen auch für Exporteure aus Drittländern gelten.

Es bleibt abzuwarten, welche Pflichten sich letztlich durchsetzen werden.

Verfasser: Rechtsanwalt Heiko Panke ( Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können )

 
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