Österreich lockert das Bankgeheimnis für Nicht-Ansässige
Der österreichische Nationalrat hat am 01.09.2009 das „Bundesgesetz über die Umsetzung der OECD-Grundsätze der internationalen abgabenrechtlichen Amtshilfe“ beschlossen.
Durch das neue Gesetz leistet Österreich nunmehr Amtshilfe, wenn das anfragende Land (z. B. Deutschland) in seiner Anfrage darauf hinweist, dass alle zur Verfügung stehenden Mittel der Informationsbeschaffung bereits ausgeschöpft wurden, der Sachverhalt jedoch dadurch nicht vollständig aufgeklärt werden konnte. Zur Einhaltung des Rechtsschutzes ist jedoch vorgesehen, dass der Kontoinhaber und das kontoführende Kreditinstitut vom Vorliegen eines derartigen Ersuchens verständigt werden. Dem Kontoinhaber wird die Möglichkeit eingeräumt, innerhalb von zwei Wochen die Ausstellung eines Bescheides zu verlangen, gegen den Rechtsmittel eingelegt werden können.

Derzeit gilt diese Regelung für in Deutschland Ansässige jedoch nicht unmittelbar. Das Gesetzt selbst sieht vor, dass die Voraussetzung für eine Auskunftserteilung nach dem neuen Gesetz ist, dass das Doppelbesteuerungsabkommen der beiden beteiligten Staaten eine Klausel enthält, „wonach die Erteilung von Informationen in keinem Fall nur deshalb abgelehnt werden darf, weil sich die Informationen bei einem Kreditinstitut befinden“.
 
Eine derartige Klausel fehlt derzeit im DBA Deutschland-Österreich, wobei davon auszugehen ist, dass diese Regelung im Rahmen einer Neuverhandlung ergänzt werden wird. Durch diese Einschränkung im Gesetz hat der österreicherische Gesetzgeber verhindert, dass das ursprünglich geltende Bankgeheimnis für Nicht-Ansässige von heute auf morgen abgeschafft worden wäre.
 
Vielmehr hat sich Österreich durch diese Maßnahme die Möglichkeit vorbehalten, mit bestimmten Staaten in Verhandlungen zu treten und von diesen ggf. auch Zugeständnisse im Rahmen der Doppelbesteuerungsabkommen einzufordern. Hier wird sich zeigen, wie die Regelungen mit Deutschland ausgestaltet werden.

Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, können Sie sich jeder Zeit gerne an uns wenden.
 
Verfasser: Rechtsanwalt Johannes Rudolph ( \n Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können
 
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