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Die Bundesregierung hat nun die Eckpunkte für eine Reform der Erbschaftsteuer vorgelegt. Zentrale Änderung ist die deutliche Steigerung der Freibeträge. Ungeklärt sind nach wie vor die Bewertungsregeln, deren Veränderung das Bundesverfas-sungsgericht in einem viel beachteten Urteil gefordert hatte. |
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