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Aus einer Pressemitteilung des BMF vom 10.05.2010 geht hervor, dass Deutschland am 6. Mai 2010 ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen paraphiert hat. Dabei wurde eine Anwendung des neuen DBA's ab dem 1. Januar 2011 vereinbart, so dass es nahtlos an das Ende 2010 auslaufende alte DBA anknüpft. Sobald das neue DBA unterzeichnet worden ist, wird der Abkommenstext veröffentlicht. Verfasser Rechtsanwalt Heiko Panke (
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