Probleme bei Umsatzsteuerabfuhr zwischen Unternehmen bei Mobilfunktelefonen

Pressemitteilung des Bundes der Steuerzahler vom 15.07.2011

Der Bund der Steuerzahler fordert mit einer Eingabe beim Bundesfinanzministerium eine Übergangsregelung bis zum 31. Dezember 2011 für die umgekehrte Steuerschuldnerschaft bei der Umsatzsteuer auf die Lieferung von Mobilfunkgeräten und integrierten Schaltkreisen für Unternehmen.

Bis zum Ende des Jahres könnten dann die Unternehmen die Umsatzsteuer nach der alten oder neuen Regelung abführen. Ferner könnten noch offene Fragen geklärt werden, die z. B. die Frage betreffen könnte, welche integrierten Schaltkreise unter die Neuregelung fallen könnten und welche nicht.

Hintergrund ist, dass zum 1. Juli 2011 die umgekehrte Steuerschuldnerschaft bei der Umsatzsteuer auf die Lieferung von Mobilfunkgeräten und integrierten Schaltkreisen für Unternehmen ausgedehnt worden ist. Zwischen erstmaliger Bekanntgabe der Pläne zur Einführung der umgekehrten Steuerschuldnerschaft für diese Lieferungen und der gesetzlichen Umsetzung zum 1. Juli 2011, sei der Zeitraum deutlich zu kurz gewesen, um die gesetzlichen Regelungen Anforderungen umzusetzen. Die entsprechende Eingabe an das Bundesfinanzministerium ist auf der Internetseite des Bundes der Steuerzahler zu finden. 

Verfasser: Rechtsanwalt Heiko Panke ( Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können )

 
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