"Rotterdam Rules" - Neues Seehandelsrecht verabschiedet
In der vergangenen Woche haben 17 Staaten die "Rotterdam Rulse" unterzeichnet. Bei den "Rotterdam Rules" handelt es sich um ein internationales Übereinkommen zur einheitlichen Regelung des Seehandelsrechts.  

Der Handelsrechtsausschuss der Vereinten Nationen (UNICITRAL) hatte sich dafür eingesetzt, dass das Seehandelsrecht modernisiert wird. Die Modernisierung des Seehandelsrechts soll der Schaffung nationaler Regelungen für multimodale Verkehre vorbeugen.

Die 96 Artikel der "Rotterdam Rules" schließen daher alle multimodalen Transporte mit der Beteiligung des Seeverkehrs ein und enthalten (neue) Bestimmungen zur

  1. Haftung in Schadensfällen (Verantwortlichkeit, Beweislast),
  2. Verwendung elektronischer Frachtbriefe und Konnossemente.

Zu den Unterzeichnerstaaten des Abkommens gehören neben den USA und der Schweiz auch unser Nachbarstaat die Niederlande. Erst wenn insgesamt 20 Staaten die "Rotterdam Rules" ratifiziert haben, werden sie völkerrechtlich wirksam.  

Neben China und Großbritannien unterzeichnete Deutschland das Übereinkommen nicht. Als Kritikpunkt wird vor allem angeführt, dass die Regelungen sehr detailliert und kompliziert seien. Darauf hatte bereits in einer Stellungnahme die Deutsche Gesellschaft für Transportrecht hingewiesen.  

Verfasserin: Dr. Talke Ovie  ( Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können )

 

 

 

  

 

 
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