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Rückstellungen für Mietrückzahlungen aus der Vermietung von Kraftfahrzeugen |
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Urteil des BFH vom 21.09.2011 – I R 50/10
Der BFH hat sich in einer Entscheidung zur Frage der Bildung von Rückstellungen für Mietrückzahlungen aus der Vermietung von Kraftfahrzeugen geäußert. Nach Ansicht des BFH darf bei einem Mietvertrag über ein Fahrzeug mit Fahrzeugrestwertauskehrung ein Passivposten in Höhe des an den Mieter auszukehrenden Fahrzeugrestwertes in der Bilanz gebildet werden, soweit diese den kalkulierten Fahrzeugrestwert übersteigt. Der BFH fasste folgende Leitsätze:
1. Verpflichtet sich der Vermieter von Kraftfahrzeugen gegenüber den Mietern, das Fahrzeug zum Ende der Mietzeit zu veräußern und den Veräußerungserlös insoweit an den Mieter auszuzahlen, als er einen vertraglich vereinbarten, unter dem Buchwert der Fahrzeuge zum Vertragsende liegenden Restwert übersteigt, kann er für diese Pflicht ratierlich eine Rückstellung in der Höhe bilden, in der der vereinbarte Restwert unter dem Buchwert der Fahrzeuge liegt. 2. Verpflichtungen aus einem Erfüllungsrückstand sind abzuzinsen. Verfasser: Rechtsanwalt Heiko Panke (
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