Die Qualität der Sanktionen ändert sich durch diese Verschärfung nicht. Es werden Einreiseverbote gegen weitere Personen festgelegt. Außerdem werden Gelder und wirtschaftliche Ressourcen eingefroren. Die Sanktionen richten sich gegen Personen, die für die Annexion der Krim verantwortlich sein sollen sowie gegen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die daraus profitiert haben, dass sie Eigentümer von Vermögenswerten geworden sind, die ihnen im Zuge der Annexion der Krim entgegen ukrainischen Rechts übertragen wurden. Aufgrund der politischen Lage sind weitergehende Sanktionen wahrscheinlich schwierig. Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass es zukünftig auch andere Formen von Sanktionen geben wird, über die politisch diskutiert wird. Wirtschaftsbeziehungen mit Russland gestalten sich aus unserer Erfahrung zur Zeit als möglich. Die Genehmigungspraxis ausfuhrgenehmigungspflichtiger Güter scheint zum gegenwärtigen Zeitpunkt aufgrund genauerer Prüfungen durch das BAFA aufwendiger zu sein. Wie sich dies zukünftig entwickeln wird, kann naturgemäß nicht vorhergesehen werden. Wir empfehlen, durch intensiven Kontakt zu den deutschen Behörden die Genehmigungsfähigkeit etwaiger Ausfuhren nach Russland einer intensiveren Prüfung zu unterziehen und zwingend aktuelle Entwicklungen auf dem Feld von Embargos zu beachten. Dr. Ulrich Möllenhoff Rechtsanwalt, FA für Steuerrecht