Steuerabkommen mit Antigua und Barbuda

Pressemitteilung des Deutschen Bundestages vom 27.09.2011

Die Bundesregierung hat ein Steuerabkommen mit Antigua und Barbuda geschlossen und dies dem Bundestag als Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 19.10.2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Antigua und Barbuda über den Informationsaustausch in Steuersachen vorgelegt.

Nach dem Abkommen verpflichtet sich jede Vertragspartei, der anderen Vertragspartei auf Ersuchen alle für ein Besteuerungs- oder Strafverfahren notwendigen Informationen zu übermitteln.

Verfasser: Rechtsanwalt Heiko Panke ( Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können )

 
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