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Steuerabkommen mit Bahamas, Monaco und den Kaimaninseln zugestimmt |
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Der deutsche Bundestag hat in einer Pressemitteilung vom 14.04.2011 verlauten lassen, dass auf Empfehlung des Finanzausschusses am 14.04.2011 Gesetzesentwürfen der Bundesregierung mit den Bahamas (17/5128), Monaco (17/5129) und den Kaimaninseln (17/5130) über die Unterstützung in Steuer- und Steuerstrafsachen durch Informationsaustausch zugestimmt worden ist.
Die Vertragsstaaten verpflichten sich in den Abkommen gegenseitig, der jeweils anderen Seite auf Ersuchen alle für ein Besteuerungsverfahren oder ein Steuerstrafverfahren erforderlichen Informationen auf der Basis der Standards der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zu erteilen. Verfasser: Rechtsanwalt Heiko Panke (
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