Steuerabkommen zwischen Deutschland und Schweiz

Deutschland und die Schweiz haben sich auf ein neues Doppelbesteuerungsabkommen geeinigt. Die Vereinbarung dazu ist bereits paraphiert, muss aber noch von den beiden Ländern verabschiedet werden.

Nach diesem Abkommen wird die Schweiz künftig Amtshilfe nach dem OECD-Standard leisten, wonach die Schweiz nicht mehr zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug unterscheiden wird. Für ersteres wurde bisher keine Amtshilfe gewährt. Der Schweizer Finanzminister Merz teilte bereits mit, dass ein automatischer Informationsaustausch wohl nicht statt finden werden.

Die neuen Regelungen gelten nicht für Alt-Fälle, sondern regeln Sachverhalte, die nach Unterzeichnung des Abkommens entstehen.

Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, können Sie sich jederzeit gerne an uns wenden.

Verfasser: Rechtsanwalt Johannes Rudolph (    Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können )

 
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