Steuerhinterziehungsverordnung beschlossen

Im Juli 2009 haben sich der Bundesrat und der Bundestag auf ein Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz abschließend geeinigt.

In diesem Gesetzt wurde bereits festgelegt, dass Unternehmen, die Geschäftsbeziehungen zu Staaten oder Gebieten unterhalten, die nicht bereit sind, Auskunftsaustausch in Steuersachen nach dem OECD-Standard zu leisten, strengeren Mitwirkungs- und Nachweispflichten unterliegen.

Wie diese Mitwirkungs- und Nachweispflichten aussehen, wird nun in einer vom BMF vorgelegten Verordnung konkretisiert.  

Die Steuerbekämpfungsverordnung regelt u.a., dass für Geschäfte mit Unternehmen in Ländern und Gebieten, die sich nicht an den OECD-Standard halten, Einnahmen nur dann durch Abzug von Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten gemindert werden dürfen, wenn besondere Nachweispflichten erfüllt werden.

Diese Nachweispflichten in Form von Auszievhnungen müssen enthalten:

  1. Art und Umfang der Geschäftsbeziehungen
  2. Verträge und Vereinbarungen
  3. genutzte Wirtschaftsgüter
  4. gewählte Geschäftsstrategien
  5. Gesellschafter, Anteilseigner usw.

Außerdem müssen Unternehmen ausländischen Kreditinstituten erlauben, deutschen Behörden Auskünfte über ihn zu erteilen und die Steuerverwaltung zur Einholung von Auskünften in seinem Namen bevollmächtigen.

Diese Pflichten sind nur besipielhaft aufgezählt. In einem Schreiben des BMF sollen alle Staaten und Gebiete veröffentlicht werden, die nicht den OECD-Standard einhalten. Zu diesem OECD-Standard gehören insbesondere die Auskünfte in Steuersachen.

Verfasserin: Dr. Talke Ovie, Rechtsanwältin ( Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können )      

 
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