| "Strafbefreiende Selbstanzeige" soll erhalten bleiben |
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Pressemitteilung des Deutschen Bundestages vom 22.04.2010 Nach einer Pressemitteilung des Deutschen Bundestages hält die Bundesregierung an der Möglichkeit der "strafbefreienden Selbstanzeige" bei Steuerhinterziehung fest. Auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion (17/1130) schrieb die Bundesregierung (17/1352), dass dies der "verfassungsrechtlich anerkannte Weg zurück in die Steuerehrlichkeit" sei. Fiskalpolitisch sei die in § 371 AO geregelte Selbstanzeige ein Instrument zur „Erschließung bisher verheimlichter Steuerquellen“. Ferner soll in § 371 AO auch das strafrechtliche Prinzip zum Ausdruck kommen, dass eine "tätige Reue", mit der die Wirkungen einer Tat rückgängig gemacht werde, dem Täter zu Gute kommen soll. Nach Angaben der Bundesregierung gibt es in 24 OECD-Staaten Regelungen, die bei freiwilliger Nacherklärung Vergünstigungen gewähren. "Ziel der Bundesregierung ist, dieses Instrument zu erhalten, aber dort, wo die Selbstanzeige mit krimineller Energie von Anfang an bereits in die Steuerhinterziehungsplanung mit einbezogen wird, Schranken zu definieren", heißt es in der Antwort. Änderungen bedürften aber einer sorgfältigen Prüfung, "da diese Erkenntnisquelle für weitere Ermittlungsansätze nicht zum Versiegen gebracht werden soll". Verfasser: Rechtsanwalt Heiko Panke ( Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können ) |
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