13.10.2013 13:14 Alter: 11 yrs
Kategorie: Außenwirtschaft

Übernahme von Fahrzeugen aus US-Besitz

Aus gegebener Veranlassung informiert das Hauptzollamt Nürnberg über die zollrechtlichen Pflichten, die sich bei der Übernahme von Fahrzeugen mit US-amerikanischen Vorbesitzern ergeben.

Wenn Fahrzeuge von Mitgliedern, deren Familienangehörigen oder Zivilpersonen der in Deutschland stationierten US-Streitkräfte entgegengenommen werden, bedeutet dies eine Übernahme aus der Truppenverwendung. Dies gilt auch für Unfallfahrzeuge.

Hier ist zu beachten, dass es sich bei diesen Fahrzeugen im Regelfall um Nichtgemeinschaftswaren handelt, die sich nicht im freien Verkehr der Europäischen Gemeinschaft befinden. Daher müssen diese grundsätzlich bei einer Zollstelle angemeldet und vorgeführt werden. Die Abgaben in Form von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer sind zu entrichten.

Für die beabsichtigte Übernahme von Waren aus der Truppenverwendung besteht eine Anzeigepflicht, für die die gemäß § 16 Abs. 1 Truppenzollgesetz vorgesehene Mitteilung mit Vordruck 0215 dem zuständigen Zollamt per Fax oder E-Mail übermittelt werden kann.

Entscheidend ist hierbei, dass der Firmeninhaber tätig werden muss, der das Fahrzeug als Erster aus der Truppenverwendung, also von dem oben genannten Personenkreis der US-Streitkräfte, übernimmt beziehungsweise beabsichtigt, eine Ware zu übernehmen.

In Fällen von Weiterverkäufen bis hin zur Verwertung empfiehlt der Zoll, sich immer zu vergewissern, ob die Zollformalitäten geklärt sind, da eine nicht vorab angezeigte Übernahme aus der Truppenverwendung als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann.

[Quelle: www.zoll.de]