14.06.2013 00:00 Alter: 11 yrs
Kategorie: Steuern
Von: Rechtsanwalt Arne Kiehn, Fachanwalt für Steuerrecht

Umsatzsteuer: Überlassung eines Grundstücks für Ausgleichsmaßnahmen gemäß BNatSch

Die Überlassung eines Grundstücks an eine Gemeinde zur Nutzung für Ausgleichsmaßnahmen nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist umsatzsteuerpflichtig.

Diese Ansicht des Finanzgerichts (FG) Münster hat jetzt der Bundesfinanzhof (BFH) in einem Revisionsverfahren bestätigt.

Mit Blick auf den zu entscheidenden Sachverhalt führt der Bundesfinanzhof aus, eine steuerfreie Grundstücksvermietung liege nicht vor, weil es der Gemeinde nicht um eine Inbesitznahme der Grundstücke gegangen sei, sondern lediglich um die Erfüllung ihrer naturschutzrechtlichen Pflichten. Überdies fehle es an einer Überlassung auf Zeit, weil das Nutzungsrecht unwiderruflich und auf Dauer eingeräumt worden sei (BFH, 08.11.2012 - V R 15/12).

Zu dieser Frage sind weitere Verfahren beim Bundesfinanzhof anhängig, eines gegen ein Urteil des FG Münster (XI R 32/11), ein anderes gegen ein Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts (V R 10/12). Anders als das FG Münster hat das Niedersächsische Finanzgericht entschieden, es liege Steuerfreiheit vor. Es bleibt abzuwarten, wie der Bundesfinanzhof in diesen Fällen entscheidet.