Verschärfte Regeln im Kampf gegen Geldwäsche

Pressemitteilung des BMF vom 11.05.2011

Am 11.05.2011 wurde der Gesetzentwurf „Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention„ vom Kabinett beschlossen und soll die verbesserte Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Deutschland ermöglichen.

In erster Linie sollen Sorgfaltspflichten der Industrie und der freien Berufe ergänzt sowie die Aufsichts- und Prüfungsrechte in Bund und Ländern zur Verhinderung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gestärkt werden. Darüber hinaus werden Meldepflichten konkretisiert und Bußgeldtatbestände erweitert.

Mit dem beschlossenen Gesetzesentwurf wird das deutsche Recht an die internationalen Standards der Geldwäscheprävention angepasst und den von der Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF) kritisierten Punkten der bisherigen nationalen Regelungen Rechnung getragen.

Verfasser: Rechtsanwalt Heiko Panke ( Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können )

 
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