Vertrag mit St. Lucia über den Informationsaustausch in Steuersachen

Pressemitteilung des Deutschen Bundestages vom 10.12.2010

Die Regierung von St. Lucia hat den OECD-Standard zur Transparenz und effektivem Austausch für Steuerzwecke anerkannt und mit der Bundesrepublik Deutschland ein entsprechendes Abkommen unterzeichnet.

Nach diesem Abkommen ist jede Vertragspartei dazu verpflichtet, der anderen Vertragspartei auf deren Ersuchen alle für Besteuerungsverfahren oder Steuerstrafverfahren erforderlichen Informationen zu erteilen, wie es in dem von der Bundesregierung als Gesetzentwurf vorgelegten Vertrag mit St. Lucia über den Informationsaustausch in Steuersachen heißt (Bundestagsdrucksache 17/3961).

Verfasser: Rechtsanwalt Heiko Panke ( Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können )

 
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