Volle Haftung bei Auffahrunfall während Bedienung Navi

Längst ist das Navigationsgerät bei der Benutzung eines PKW nicht mehr hinwegzudenken. Seine Benutzung birgt jedoch auch Gefahren!

Jüngst hat das Landgericht Potsdam entschieden, dass derjenige, der während der Fahrt auf einer Autobahn an seinem "Navi" hantiert und dabei einen Auffahrunfall verursacht, grob fahrlässig handelt und für den dadurch entstandenen Schaden haftet.

In dem vorliegenden Fall hatte ein Fahrer durch Bedienung seines Navis während der Fahrt auf der Autobahn versucht, herauszufinden, ob er die Ausfahrt verpasst habe, die er eigentlich hätte nehmen müssen. 

Zur Klärung dieser Frage war der Suchmodus des Navis erforderlich, den der Fahrer an dem Gerät einschaltete. Während der Bedienung des Gerätes verlor der Fahrer offenbar den Verkehr aus dem Auge und kam es zu einem Auffahrunfall mit dem Vordermann.

Das Gericht entschied, dass Eingaben in Navigationsgeräte nur im Stand erfolgen dürfen. Eingaben während des Fahrens seien grob fahrlässig. Ein jeder Fahrer eines PKW dürfe während der Fahrt nur den automatischen Angaben des Navi folgen, nicht aber Eingaben in das Navigationsgerät vornehmen.

Verfasserin: Dr. Talke Ovie ( Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können )

 

 

 
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