Zinssatz für Steuernachzahlungen nach einer strafbefreienden Selbstanzeige

Der Zinssatz für Steuernachzahlungen nach einer strafbefreienden Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung soll nicht heraufgesetzt werden.

Dies geht aus einer Erkärung der Bundesregierung vom 24.02.2010 im Finanzausschuss hervor.

Die entsprechende Norm sei erst 2008 verändert worden und bei der damaligen Prüfung der Zinssatz unverändert bei 6% gelassen worden. Der Zins diene nicht der Bestrafung, sondern lediglich dem Ausgleich von Vorteilen, der sonst durch eine verspätete Steuerzahlung entstehen würde. Pünktliche Steuerzahler hätten andernfalls Nachteile hinzunehmen, so die Bundesregierung.

Verfasser: Rechtsanwalt Heiko Panke ( Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können )

 

 
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