03.03.2021 10:05 Alter: 3 yrs
Kategorie: Außenwirtschaft
Von: Rechtsanwalt Dr. Ulrich Möllenhoff

Aktuelles zum Iran-Embargo

In diesen Tagen interessieren sich zahlreiche Unternehmen wieder für Geschäfte mit iranischen Personen. Dies wird vermutlich daran liegen, dass nach dem erfolgten Regierungswechsel in den USA viele Personen hoffen, dass Handelsbeziehungen mit dem Iran zukünftig wieder möglich sein werden. Wir haben uns diesbezüglich bei unseren befreundeten Rechtsanwaltskanzleien in den USA erkundigt. Von unseren Kollegen, die auch Bezüge in die neue Administration haben, haben wir die Rückmeldung erhalten, dass die neue Administration das Thema Iran in den nächsten Wochen sicher verschärft auf die Tagesordnung nehmen wird. Ob dies aber letztlich dazu führt, dass die starken Sanktionsmaßnahmen gegen den Iran seitens der USA auf absehbare Zeit fallen gelassen werden, ist ungewiss. Es wird darauf ankommen, ob man in den USA zu dem Ergebnis gelangt, dass von dem Iran für die Region und die Welt weiterhin eine Gefahr ausgeht. Gleichwohl stehen unseres Erachtens die Zeichen am Markt derzeit auf Entspannung.

Dies darf nicht darüber hinweg täuschen, dass das Geschäft mit iranischen Personen nach wie vor auch nach europäischem Recht streng kontrolliert wird. Die Ermittlungsbehörden sind nicht untätig. Es gibt mehrere Fälle, in denen den Unternehmen vorgeworfen wird, Fehler in der Abwicklung sensibler Geschäfte gemacht zu haben. Die Konsequenzen sind nicht zu unterschätzen. Neben der reinen strafrechtlichen Verfolgung folgt aus einem Verstoß gegen ein Embargo auch gleichzeitig ein bankrechtliches Problem. Im internationalen Bankenverbund ist nach wie vor Geschäft mit dem Iran ein großes Problem. Geschäfte im Umfeld von Embargos sollte man deswegen nur nach ausgiebiger Beratung oder mit vertiefter Kenntnis der einschlägigen Regelungen durchführen. Dabei gilt es sämtliche einschlägigen Embargoregeln höchst sorgfältig zu beachten und eine dem Risiko angemessene interne Compliance - Struktur vorzuhalten.

Auch in Europa gilt nach wie vor ein Embargo gegen den Iran. Zu nennen ist hier die Embargo – Verordnung aus 2012 in Form der gelockerten Version aus 2016. Unternehmen haben danach zahlreiche Genehmigungspflichten und Verbote zu beachten. Insbesondere wenn es sich um Geschäfte im weiteren Sinne der Nukleartechnik handelt, sind sämtliche Handlungen, auch Verträge, verboten. Hinzu kommen verwendungsbezogene Kontrollen und Sanktionen gegen Personen, Organisationen und Einrichtungen. Darüber hinaus ist der Iran nach wie vor ein Waffenembargo Land. Exporte von sensiblen Gütern bedürfen ohnehin einer Genehmigung nach der Dual - Use - VO.

Die Schlüssel Frage ist, ob ein Geschäft zukünftig wieder möglich sein wird. Zwei Faktoren werden in den nächsten Wochen zu beachten sein: Zum einen wird man die politischen Entwicklungen der Wiederaufnahme der Gespräche zwischen USA und Iran abwarten müssen. Zum anderen wird in den kommenden Wochen beim EuGH eine Angelegenheit zu der Frage entschieden, ob es zulässig ist, Verträge innerhalb Europas zu kündigen, wenn der Vertragsinhalt nach europäischem Recht zulässig aber nach US amerikanischen Recht unzulässig ist. Im Kern geht es um die europäische Akzeptanz der extraterritorialen Anwendung des US Rechts. „Aktuelles“ zum Iran-Embargo

In diesen Tagen erhalten wir wieder zahlreiche Anfragen in Bezug auf Geschäfte mit iranischen Personen. Dies wird vermutlich daran liegen, dass nach dem erfolgten Regierungswechsel in den USA viele Personen hoffen, dass Handelsbeziehungen mit dem Iran zukünftig wieder möglich sein werden. Wir haben uns diesbezüglich bei unseren befreundeten Rechtsanwaltskanzleien in den USA erkundigt. Von unseren Kollegen, die auch Bezüge in die neue Administration haben, haben wir die Rückmeldung erhalten, dass die neue Administration das Thema Iran in den nächsten Wochen sicher verschärft auf die Tagesordnung nehmen wird. Ob dies aber letztlich dazu führt, dass die starken Sanktionsmaßnahmen gegen den Iran seitens der USA fallen gelassen werden, ist ungewiss. Es wird darauf ankommen, ob man in den USA zu dem Ergebnis gelangt, dass von dem Iran für die Region und die Welt weiterhin eine Gefahr ausgeht. Gleichwohl stehen unseres Erachtens die Zeichen am Markt derzeit auf Entspannung.

Dies darf nicht darüber hinweg täuschen, dass das Geschäft mit iranischen Personen nach wie vor auch nach europäischem Recht streng kontrolliert wird. Wir sind derzeit in mehreren strafrechtlichen Angelegenheiten tätig, in denen den Unternehmen vorgeworfen wird, Fehler in der Abwicklung sensibler Geschäfte gemacht zu haben. Die Konsequenzen sind nicht zu unterschätzen. Neben der reinen strafrechtlichen Verfolgung folgt aus einem Verstoß gegen ein Embargo auch gleichzeitig ein bankrechtliches Problem. Im internationalen Bankenverbund ist nach wie vor Geschäft mit dem Iran ein großes Problem. Diese Art Geschäft sollte man deswegen nur nach ausgiebiger Beratung oder mit vertiefter Kenntnis der einschlägigen Regelungen durchführen. Dabei gilt es sämtliche einschlägigen Embargoregeln höchst sorgfältig zu beachten und eine dem Risiko angemessene interne Compliance - Struktur vorzuhalten.

Auch in Europa gilt nach wie vor ein Embargo gegen den Iran. Zu nennen ist hier die Embargo – Verordnung aus 2012 in Form der gelockerten Version aus 2016. Unternehmen haben danach zahlreiche Genehmigungspflichten und Verbote zu beachten. Insbesondere wenn es sich um Geschäfte im weiteren Sinne der Nukleartechnik handelt, sind sämtliche Handlungen, auch Verträge, verboten. Hinzu kommen verwendungsbezogene Kontrollen und Sanktionen gegen Personen, Organisationen und Einrichtungen. Darüber hinaus ist der Iran nach wie vor ein Waffenembargo Land. Exporte von sensiblen Gütern bedürfen ohnehin einer Genehmigung nach der Dual - Use - VO.

Die Schlüssel Frage ist, ob ein Geschäft zukünftig wieder möglich sein wird. Zwei Faktoren werden in den nächsten Wochen zu beachten sein: zum einen wird man die politischen Entwicklungen der Wiederaufnahme der Gespräche zwischen USA und Iran abwarten müssen. Zum anderen wird in der kommenden Woche beim EuGH eine Angelegenheit zu der Frage entschieden, ob es zulässig ist, Verträge innerhalb Europas zu kündigen, wenn der Vertragsinhalt nach europäischem Recht zulässig aber nach US amerikanischen Recht unzulässig ist. Eines ist sicher: Es wird eine höchst politische Entscheidung werden.