22.10.2012 00:00 Alter: 11 yrs
Kategorie: Außenwirtschaft
Von: Rechtsanwalt Arne Kiehn, Fachanwalt für Steuerrecht

Dänemark erschwert Barzahlungen

Zur Bekämpfung der Schwarzarbeit knüpft Dänemark an Barzahlungen zur Bezahlung von Dienstleistungen nachteilige Rechtsfolgen:

Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen müssen Rechnungen über Dienstleistungen in Höhe von mehr als 10.000 Dänischen Kronen (entspricht zurzeit ca. 1.340 Euro) einschließlich Umsatzsteuer durch Überweisung oder EC-/Kreditkarte bezahlen. Dies betrifft auch Dienstleistungen, die einzeln weniger als 10.000 Dänische Kronen kosten, aber über ein Jahr hinweg erbracht werden und für die insgesamt eine Vergütung von mehr als 10.000 Dänischen Kronen pro Jahr zu zahlen ist.

Wer dennoch bar zahlt, haftet als Auftraggeber der Dienstleistung für Steuern, falls der Dienstleister, z. B. ein Handwerker, sie nicht bezahlt.

Wer trotzdem bar zahlen möchte, kann die dänische Finanzbehörde über das dänische Online-Portal per E-Mail über die Barzahlung informieren. Wird eine Barzahlung in dieser Form angekündigt, wird der Auftraggeber nicht für möglicherweise vom Dienstleister nicht gezahlte Steuern in Anspruch genommen. Er wird dann so behandelt, als hätte er mit EC-/Kreditkarte oder Überweisung bezahlt.

Unternehmen wird darüber hinaus im Falle der Barzahlung auf Rechnungen in Höhe von mehr als 10.000 Dänischen Kronen nicht die Umsatzsteuer erstattet. Will das Unternehmen in bar zahlen und die Umsatzsteuer erstattet bekommen, muss es die Barzahlung wie oben beschrieben ankündigen.

Die Regelung gilt seit dem 01.07.2012.

Quelle: gtai