19.10.2012 00:00 Alter: 11 yrs
Kategorie: Außenwirtschaft
Von: Rechtsanwältin Almuth Barkam

Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend Einfuhren von Solarmodulen aus China

Die EU-Kommission hat im Amtsblatt C 269 vom 06.09.2012 die Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von Fotovoltaikmodulen aus kristallinem Silicium und Schlüsselkomponenten davon (Zellen und Wafer) mit Ursprung in der Volksrepublik China bekannt gemacht.

Der Antrag nach Art. 5 der Verordnung (EG) Nr. 1225/2009 des Rates vom 30.11.2009 über den Schutz gegen gedumpte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Gemeinschaft gehörenden Ländern (Grundverordnung) wurde am 25.07.2012 von EU ProSun im Namen von Herstellern eingereicht, auf die mehr als 25% der gesamten Unionsproduktion von Fotovoltaikmodulen aus kristallinem Silicium und Schlüsselkomponenten davon entfallen.

Es handelt sich bei der zu untersuchenden Ware um Fotovoltaikmodule oder –paneele aus kristallinem Silicium sowie Zellen und Wafer des in Fotovoltaikmodulen oder –paneelen aus kristallinem Silicium verwendeten Typs. Die Dicke der Zellen und Wafer beträgt höchstens 400 µm. Bei der von der Kommission nach Art. 5 der Grundverordnung eingeleiteten Untersuchung wird geprüft, ob die zu untersuchende Ware mit Ursprung in dem betroffenen Land gedumpt ist und ob der Wirtschaftszweig der Union durch die gedumpten Einfuhren geschädigt wurde. Sollte sich dies bestätigen, wird weiter geprüft, ob die Einführung von Maßnahmen dem Interesse der Union nicht zuwiderlaufen.

Zur Ermittlung eines Normalwertes nach Art. 2 Abs. 7 Buchst. a) der Grundverordnung wählte die Kommission als geeignetes Drittland mit Marktwirtschaft vorläufig die Vereinigten Staaten von Amerika aus.

Da in China eine Vielzahl ausführender Hersteller von dem Verfahren betroffen sein dürfte, führt die Kommission ein Stichprobenverfahren nach Art. 17 der Grundverordnung durch. Ausführende Hersteller und Interessierte Parteien, die sich einbringen bzw. am Stichprobenverfahren teilnehmen möchten, müssen verschiedene Fristen beachten.  Die genauen Fristen ergeben sich aus der Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union C 269 vom 06.09.2012. Auch die näheren Informationen zu den einzelnen Verfahren (Verfahren zur Dumpingermittlung, Verfahren zur Feststellung einer Schädigung und zur Untersuchung der Unionshersteller, Verfahren zur Prüfung des Unionsinteresses)  ergeben sich aus der Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union C 269/2012, Seite 5.