05.11.2013 13:04 Alter: 10 yrs
Kategorie: Außenwirtschaft
Von: Rechtsanwalt Dr. Ulrich Möllenhoff, Fachanwalt für Steuerrecht

EuGH zur Besteuerung von Erträgen aus ausländischen schwarzen Fonds

Der BFH lässt von dem EuGH die europarechtliche Zulässigkeit der Besteuerung von Erträgen aus "schwarzen" ausländischen Fonds prüfen. Die Regelung galt bis 2003 und könnte gegen die Kapitalverkehrsfreiheit Europas verstoßen. Diese gehört den europäischen Grundfreiheiten.

Das Auslandsinvestmentgesetz (AuslInvestmG) sah besondere Anzeige- und Bekanntmachungspflichten für ausländische Fonds vor. Sollten die strengeren Bestimmungen nicht erfüllt worden sein, sah das Gesetz eine fiktive pauschale Ertragsermittlung vor. Der gegenteilige Nachweis war nicht möglich.

 Der BFH sieht darin einen Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit und legte die Sache dem EuGH zur Entscheidung vor (Az.: VIII R 39/12).