Am 09.10.2012 wurde die entsprechende Executive Order erlassen, die die Regelungen des Abschnitts 218 ITRSHRA umsetzt.
In Abschnitt 4 der Executive Order wird die Ermächtigung erteilt, gegen US-Unternehmen Sanktionen zu verhängen, wenn ihre selbständigen ausländischen Tochtergesellschaften bestimmte Geschäfte durchführen, die gegen das US-Iran-Embargo verstoßen.
Die US-Unternehmen können Sanktionen vermeiden, wenn sie bis zum 06.02.2013 ihre Geschäftsbeziehungen zu der ausländischen Tochtergesellschaft beenden.