10.10.2012 00:00 Alter: 12 yrs
Kategorie: Außenwirtschaft
Von: Rechtsanwalt Arne Kiehn, Fachanwalt für Steuerrecht

Iran-Embargo der USA: Neue Executive Order mit Blick auf ausländische Tochtergesellschaften

Wie wir bereits gemeldet haben, wurde im August 2012 der Iran Threat Reduction and Syria Human Rights Act of 2012 (ITRSHRA) verabschiedet, der in seinem Abschnitt 218 den Präsidenten der USA ermächtigt, Sanktionen auch daran zu knüpfen, dass beispielsweise eine deutsche Tochtergesellschaft eines US-Unternehmens Handel mit dem Iran treibt.

Am 09.10.2012 wurde die entsprechende Executive Order erlassen, die die Regelungen des Abschnitts 218 ITRSHRA umsetzt.

In Abschnitt 4 der Executive Order wird die Ermächtigung erteilt, gegen US-Unternehmen Sanktionen zu verhängen, wenn ihre selbständigen ausländischen Tochtergesellschaften bestimmte Geschäfte durchführen, die gegen das US-Iran-Embargo verstoßen.

Die US-Unternehmen können Sanktionen vermeiden, wenn sie bis zum 06.02.2013 ihre Geschäftsbeziehungen zu der ausländischen Tochtergesellschaft beenden.