30.06.2015 00:00 Alter: 9 yrs
Kategorie: Außenwirtschaft
Von: Rechtsanwalt Dr. Ulrich Möllenhoff, Fachanwalt für Steuerrecht

Iran Embargo Übergangsregel läuft weiter

Die Übergangsregel im Rahmen des bestehenden Embargos gegen den Iran (VO 267/2012) läuft über den 30. Juni 2015 hinaus, weil die Verhandlungen mit dem Iran um einige Tage verlängert wurden.
Aus Pressemitteilungen ist zu entnehmen, dass zurzeit auf Hochtouren Verhandlungen in Wien zur schrittweisen Abschaffung des Iran Embargos geführt werden. Die Verhandlungen waren nicht zuletzt auch wegen der Erkrankung der Verhandlungsführer in den letzten Wochen schleppend verlaufen. Aus diesem Grund hat man den eigentlich für heute vorgesehenen Fristablauf zum Verhandlungsende einvernehmlich um einige Tage verlängert. Es ist mit einer Entscheidung in den nächsten Tage zu rechnen, weil man auf Seiten aller Parteien bestrebt sein soll, vor der Sommerpause die Verhandlungen zu einem Abschluss zu bringen. Die Erleichterungen gegenüber der VO 267/2012, die mit VO 42/14 in Kraft getreten sind, laufen zunächst weiter. Anders als der Beschluss zur gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) gilt die Verordnung mit den Übergangserleichterungen unbefristet. Wir werden Sie an dieser Stelle über Neuerungen informiert halten. Dr. Ulrich Möllenhoff