Lockerungen werden Folge einer detailierten Einigung sein, die bis zum 30. Juni 2015 äusgehandelt werden soll. Inhalt der Einigung ist eine Reduktion der Anreicherungskapazitäten. Es soll Zentrifugentechnik überwacht demontiert werden. 98 % des bereits angereicherten Urans sollen verdünnt oder exportiert werden. Zudem soll eine technische Zusammenarbeit der Forschungszentren und sonstigen Einrichtung auch zur Unterstützung der Umwandlung zur ausschließlichen zivilen Nurzung vereinbart werden. Die Sanktionen bleiben bis zur abschließenden Vereinbarung bestehen. Lockerungen werden von der Umsetzung durch den Iran abhängig gemacht werden.