03.04.2015 11:21 Alter: 9 yrs
Kategorie: Außenwirtschaft
Von: Rechtsanwalt Dr. Ulrich Möllenhoff, Fachanwalt für Steuerrecht

Iran Sanktionen Einigung mit E3+3

Am 2. April 2015 wurde eine Einigung in den Gesprächen mit dem Iran über die Kontrollen der nuklearen Anreicherungskapazitäten erzielt. Das Embargo selbst bleibt zunächst erhalten.

Lockerungen werden Folge einer detailierten Einigung sein, die bis zum 30. Juni 2015 äusgehandelt werden soll.  Inhalt der Einigung ist eine Reduktion der Anreicherungskapazitäten. Es soll Zentrifugentechnik überwacht demontiert werden. 98 % des bereits angereicherten Urans sollen verdünnt oder exportiert werden. Zudem soll eine technische Zusammenarbeit der Forschungszentren und sonstigen Einrichtung auch zur Unterstützung der Umwandlung zur ausschließlichen zivilen Nurzung vereinbart werden. Die Sanktionen bleiben bis zur abschließenden Vereinbarung bestehen. Lockerungen werden von der Umsetzung durch den Iran abhängig gemacht werden.