Mit der neuen Verordnung treten neue Regeln in Kraft, die die Genehmigungspflichten, den Ablauf des Genehmigungs- und Ausfuhrverfahrens sowie die innerbetriebliche Organisationsverpflichtung betreffen. Die neuen Regeln gehen von einer intensiveren internen Organisation und Awareness der Beteiligten aus. Tabellarisch haben wir für Sie eine Übersicht erstellt:
Neue VO 2021/821 | Alte VO 428/2009 | |
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Genehmigungspflicht für die Ausfuhr von Anhang I Gütern | Art. 3 Abs. 1 | Art. 3 Abs. 1 |
Bekannte Genehmigungstatbestände für nicht gelistete Güter | Art. 4 | Art. 4 |
Genehmigungstatbestände für nicht gelistete Güter für digitale Überwachung | Art. 5 | |
Genehmigungspflichten für technische Unterstützung | Art. 8 | Früher nur nationale Regelung über §§ 49 ff. AWV |
Genehmigungstatbestand für in einem anderen Mitgliedstaat gelistete Güter | Art. 10 | |
Neue allgemeine Ausfuhrgenehmigung | Art. 12 | |
Interne Compliance Programme (ICP) | Art. 2 Nr. 21 |
Übergangsregelungen
Mit dem heutigen Tag endet die Anwendung der EG-Dual-Use-Verordnung (428/2009). Für alle Vorgänge, für die bis gestern ein Antrag gestellt wurde, gilt das bisherige Recht fort. Alle ausgesprochenen Genehmigungen bleiben bestehen, hier müssen Sie nichts veranlassen.
Nullbescheide, also Aussagen der Behörde, dass ein Vorgang keiner Genehmigung bedarf, gelten gleichermaßen weiter mit der Maßgabe, dass die Behörde über die neuen Genehmigungspflichtne bis gestern keine Aussage getroffen hat, sich die Nullbescheide also immer nur auf die alte Rechtslage beziehen.
Zur Implementierung der neuen Regeln raten wir daher, die interne Organisation Ihres Unternehmens entsprechend der neuen Verordnung anzupassen. Diese sollten sich ggf. auf die neuen Genehmigungstatbestände beziehen. Der Ablauf der internen Prozesse ist auf die erhöhten Anforderungen der neuen gesetzlichen Lage umzustellen und die beteiligten Mitarbeiter müssen sich mit den neuen Regeln vertraut machen.
Veröffentlichungen hierzu werden Sie in unserem nächsten Infoletter, im Infoletter Juni und unserem Podcast "Schlagbaum" finden, außerdem bietet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein sehr informatives Merkblatt.
Gerne stehen wir Ihnen zur Seite und überprüfen und überarbeiten mit Ihnen Ihre aktuellen Organisationsstrukturen.
Dr. Ulrich Möllenhoff