Wir stellen Ihnen die deutschsprachige Fassung des Entwurfes als Gesamt-PDF zur Verfügung (Gesamt-PDF DEUTSCH [auf der EU-Website ist die Neufassung in 14 Dokumente aufgeteilt]) sowie zusätzlich das von der Kommission bereitgestellte "Comprehensive Change Note Summary 2018" (PDF SUMMARY). Dieses bietet Ihnen einen detaillierten Überblick über alle technischen Änderungen im Vergleich zur Dual-use-Liste 2017.
Mit der Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck werden die international vereinbarten Kontrollen für Dual-Use-Güter – einschließlich des Wassenaar-Arrangements, des Missile Technology Control Regime (MTCR), der Nuclear Suppliers Group (NSG), der Australischen Gruppe und des Chemiewaffen-übereinkommens (CWü) – umgesetzt. Die Liste wurde zuletzt durch die Delegierte Verordnung (EU) 2017/2268 der Kommission unter Berücksichtigung der vor Ende 2016 im Rahmen der internationalen Nichtverbreitungsregime und der Ausfuhrkontrollvereinbarungen angenommenen Änderungen der Kontrollliste aktualisiert.
Infolge der im Jahr 2017 im Rahmen der internationalen Nichtverbreitungsregime und der Ausfuhrkontrollvereinbarungen angenommenen Änderungen der Kontrolllisten war nun eine erneute Änderung des ANHANG I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates erforderlich. Die neue Delegierte Verordnung enthält verschiedene Änderungen der EU-Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck, die die zu überwachenden Parameter, die technischen Definitionen und Beschreibungen sowie die Streichung oder Hinzufügung von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck betreffen. Die Änderungen der Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck in ANHANG I erfordern ebenfalls Folgeänderungen der ANHÄNGE IIa bis IIg sowie des ANHANG IV.
Verfasser: Rechtsanwalt Stefan Dinkhoff