31.10.2018 12:53 Alter: 5 yrs
Kategorie: Außenwirtschaft
Von: Rechtsanwalt Stefan Dinkhoff

Neue Delegierte Verordnung zur Änderung insb. des ANHANG I Dual-use VO Nr. 428/2009

Die Kommission hat am 10. Oktober 2018 den Entwurf einer Delegierte Verordnung zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 (sog. Dual-use VO) angenommen und dem Rat der Europäischen Union und dem Europäischen Parlament vorgelegt. Die Delegierte Verordnung bringt die Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck in Umsetzung der jüngsten Beschlüsse der internationalen Exportkontrollregime auf den neuesten Stand und soll mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in dieser Form zwei Monate nach ihrer Annahme in Kraft treten, sofern der Rat und das Europäische Parlament innerhalb dieser Frist keine Einwände erheben.

Wir stellen Ihnen die deutschsprachige Fassung des Entwurfes als Gesamt-PDF zur Verfügung (Gesamt-PDF DEUTSCH [auf der EU-Website ist die Neufassung in 14 Dokumente aufgeteilt]) sowie zusätzlich das von der Kommission bereitgestellte "Comprehensive Change Note Summary 2018" (PDF SUMMARY). Dieses bietet Ihnen einen detaillierten Überblick über alle technischen Änderungen im Vergleich zur Dual-use-Liste 2017.


Mit der Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck  werden die international vereinbarten Kontrollen für Dual-Use-Güter – einschließlich des Wassenaar-Arrangements, des Missile Technology Control Regime (MTCR), der Nuclear Suppliers Group (NSG), der Australischen Gruppe und des Chemiewaffen-übereinkommens (CWü) – umgesetzt. Die Liste wurde zuletzt durch die Delegierte Verordnung (EU) 2017/2268 der Kommission unter Berücksichtigung der vor Ende 2016 im Rahmen der internationalen Nichtverbreitungsregime und der Ausfuhrkontrollvereinbarungen angenommenen Änderungen der Kontrollliste aktualisiert.

Infolge der im Jahr 2017 im Rahmen der internationalen Nichtverbreitungsregime und der Ausfuhrkontrollvereinbarungen angenommenen Änderungen der Kontrolllisten war nun eine erneute Änderung des ANHANG I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates erforderlich. Die neue Delegierte Verordnung enthält verschiedene Änderungen der EU-Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck, die die zu überwachenden Parameter, die technischen Definitionen und Beschreibungen sowie die Streichung oder Hinzufügung von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck betreffen. Die Änderungen der Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck in ANHANG I erfordern ebenfalls Folgeänderungen der ANHÄNGE IIa bis IIg sowie des ANHANG IV.

Verfasser: Rechtsanwalt Stefan Dinkhoff