26.10.2020 16:29 Alter: 3 yrs
Kategorie: Außenwirtschaft
Von: Rechtsanwältin Frederike Helmert

Neues Exportkontrollgesetz der VR China

Das Exportkontrollgesetz der VR China ist am 17.10.200 verabschiedet worden und wird in der Fassung des dritten Entwurfes am 01.12.2020 in Kraft treten.

Es ist das erste nationale Gesetz der VR China zur Exportkontrolle. Das neue Gesetz besteht aus fünf Kapiteln mit insgesamt 49 Artikeln.  Dadurch entstehen eine Reihe von Änderungen für (i) den Transfer von kontrollierten Waren aus dem chinesischen Territorium („Export“), (ii) die Erbringung kontrollierter Waren durch chinesische Staatsangehörigen, juristischen Personen oder andere Organisationen an ausländische natürliche, juristische Personen oder andere Organisationen („Deemed Export“), und (iii) Re-Export, Transitaktivitäten, Umschlag oder Export von Gebieten, die unter spezieller Zollüberwachung stehen.

Die kontrollierten/gelisteten Waren, die nach dem neuen Exportkontrollgesetz der Ausfuhrkontrolle unterliegen werden, umfassen Dual-Use-Waren, militärische Waren, nukleare Waren und andere Güter, Technologien oder Dienstleistungen, die anderweitig im Zusammenhang mit der Ausübung internationaler Pflichten (u.a. die Einhaltung der Nichtverbreitung von Kernwaffen) und Schutz der nationalen Sicherheit stehen. Das Gesetz sieht eine Reihe von Kontrollmechanismen vor, mit denen sichergestellt werden soll, dass die neuen Regeln eingehalten werden. So wird in Art. 9 Abs. 1 des Gesetzes geregelt sein, dass kontrollierte Güter in Ausfuhrkontrolllisten aufgeführt werden. Weiter wird sich aus Art. 12 Abs. 2 ergeben, dass für die Ausfuhr aller Güter, die auf diesen Ausfuhrkontrolllisten geführt werden, eine Ausfuhrgenehmigung beantragt werden muss.

Gerne beraten wir Sie rund um die Änderungen, die dieses neue Gesetz mit sich bringt und klären Sie darüber auf, was für Sie zu beachten ist. Sprechen Sie uns gerne an.