28.12.2015 09:19 Alter: 8 yrs
Kategorie: Außenwirtschaft
Von: Rechtsanwalt Stefan Dinkhoff

Neufassung der Anhänge I, IIa bis IIg und IV der EG-Dual-use-VO

Die EU-Kommission hat mit der am 24.12.2015 veröffentlichten Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2420/2015 vom 12.10.2015 die Anhänge I, IIa bis IIg (in Bezug auf die von diesen Anhängen erfassten Güter) und IV der Dual-use-VO 428/2009 neu gefasst (ABl.EU L 340/1 v. 24.12.2015, PDF-Download). Die Delegierte Verordnung ist am 25. Dezember 2015 in Kraft getreten.

Anhang I der EG-Dual-use-VO fasst die international vereinbarten Kontrollen aus den Exportkontrollregimen für Ausfuhren von Dual-use-Gütern zusammen. Die sog. Verbringung bestimmter Güter des Anhang I innerhalb der Europäischen Union ist ebenfalls genehmigungspflichtig; diese Güter sind in Anhang IV gelistet. Die Anhänge IIa ff. enthalten die Allgemeinen Genehmigungen der EU.