14.12.2022 09:39 Alter: 1 year
Kategorie: Außenwirtschaft
Von: Rechtsanwältin Julia Gnielinski

Neuntes EU-Sanktionspaket gegen Russland vorgeschlagen

Anknüpfend an die bereits verhängten Sanktionen gegen Russland wegen des Angriffskriegs gegen die Ukraine folgen nun am 08. Dezember 2022 Vorschläge der EU-Kommission für ein weiteres, neuntes EU-Sanktionspaket.

Mit dem neunten EU-Sanktionspaket soll die Sanktionsliste um 200 Personen und Einrichtungen erweitert werden, die eine „Schlüsselrolle […] bei den brutalen, vorsätzlichen Raketenangriffen Russlands gegen Zivilisten bei der Entführung ukrainischer Kinder nach Russland, und beim Diebstahl ukrainischer Agrarerzeugnisse“ spielten. Darunter fallen unter anderem: russische Streitkräfte sowie einzelne Offiziere, Unternehmen der Verteidigungsindustrie, Mitglieder der Staatsduma (Unterhaus) sowie des Föderationsrates (Oberhaus), Minister, Gouverneure und politische Parteien.
Das neunte EU-Sanktionspaket sieht außerdem Sanktionen gegen drei weitere russische Banken vor, inklusive eines vollständigen Transaktionsverbots gegen die russische Bank für regionale Entwicklung, „um die Geldquellen Putins weiter auszutrocknen“.
Zudem plant das neunte Paket neue Ausfuhrbeschränkungen, insbesondere für Güter mit doppeltem Verwendungszweck (dual-use items), wie chemische Grundstoffe, Nervengifte, Elektronikbauteile und IT-Komponenten, die von der „russischen Kriegsmaschinerie“ genutzt werden könnten.

Ferner soll der Zugang zu allen Arten von Drohnen und unbemannten Luftfahrzeugen abgeschnitten werden. Es wird vorgeschlagen, sowohl die Direktausfuhr von Drohnenmotoren nach Russland wie auch die Ausfuhr in Drittländer, die Drohnen nach Russland liefern könnten, wie der Iran, zu verbieten.
Auch enthält das vorgeschlagene neunte EU-Sanktionspaket Maßnahmen gegen vier russische Medienkanäle, die Teil der „russische[n] Propagandamaschine“ sind, indem ihre Sendeerlaubnis entzogen und ihr Zugang zu allen anderen Plattformen verwehrt werden, sowie Maßnahmen gegen den russischen Energie- und Bergbausektor, inklusive eines Verbots neuer Investitionen in den dortigen Bergbau. Konkrete Angaben dazu, welche Medienkanäle oder Plattformen gemeint sind, blieben aus.

Dieses neunte EU-Sanktionspaket soll als Ergänzung zum vollständigen EU-Einfuhrverbot für russisches Öl auf dem Seeweg, welches am 05. Dezember 2022 in Kraft getreten ist, sowie zur vereinbarten Preisobergrenze für russisches Öl dienen. (Siehe unsere News im Infoletter November: „Achtes EU-Sanktionspaket gegen Russland“)

Das Sanktionspaket muss noch von den 27 EU-Mitgliedsstaaten einstimmig angenommen werden, was in naher Zeit geschehen könnte. Bisher sperrt sich insbesondere Ungarn. Wir werden Sie in unserem Infoletter auf dem Laufenden halten. Sie können sich jederzeit kostenlos anmelden.