06.07.2015 10:01 Alter: 9 yrs
Kategorie: Außenwirtschaft
Von: Rechtsanwalt Heiko Panke, Fachanwalt für Steuerrecht

Selbstanzeige Außenwirtschaftsrecht (AWR) / "alter" Erlass des BMF

Die von der Zollverwaltung auf Ihrer Homepage veröffentlichten Fachmeldungen werden für einen Zeitraum von sechs Monaten zur Verfügung gestellt.

Die am 28.09.2015 eingestellte Meldung zum "Erlass zur Selbstanzeige - Sanktionsbefreiende Selbstanzeige gemäß § 22 Abs. 4 AWG" erweckt beim Leser den Eindruck, dies sei eine neue Meldung bzw. ein neuer Erlass.
Das ist nicht der Fall! Der Erlass ist "alt" und stammt vom 12.02.2014. Leider wurde die Meldung von der Verwaltung nicht weiter kommentiert.
Unternehmen haben sich irritiert über diese Zollmeldung der Verwaltung gezeigt und sich auch bei uns hierzu gemeldet. Daher hierzu eine kurze Erläuterung.
Der Erlass des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) erfolgte bereits Anfang 2014 im Zusammenhang mit der Modernisierung des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) und sollte damals der Klarstellung dienen. Er geht kurz auf die Voraussetzungen der 2013 neu eingeführten sanktionsbefreienden Selbstanzeige nach § 22 Abs. 4 AWG und auf das Thema der Ergreifung angemessener Maßnahmen sowie der Schaffung einer angemessenen Organisationsstruktur ein. Änderungen hat es seitdem nicht gegeben.
Wer aber Interesse hat, dieses durchaus wichtige Thema zu vertiefen und die eigene Organisationsstruktur zu verbessern, kann sich gerne an uns wenden. Dr. Ulrich Möllenhoff hat sich in diesem Jahr in der AW-Prax unter dem Titel "Neues zur Selbstanzeige im Außenwirtschaftsrecht" u.a. kritisch mit dem 22 Abs. 4 AWG und dem Ausschluss der Bußgeldfreiheit, aber auch mit dem neuen Compliance Management System, wie es in der ISO 19600 beschrieben wird, auseinandersetzt. Das Thema wurde auf der diesjährigen internationalen Zollrechtstagung des Europäischen Forums für Außenwirtschaft, Verbrauchsteuern und Zoll ebenfalls diskutiert und der Artikel erwähnt.
Vertiefend: Bundesanzeiger Verlag, AW-Prax vom 17. Juni 2015 - 6/2015 - ab Seite 201.