03.04.2019 10:24 Alter: 5 yrs
Kategorie: Außenwirtschaft
Von: Dr. Ulrich Möllenhoff

Verwaltungsgericht Göttingen sieht derzeit Brexit am 29.3.2019 trotz weiterer Verhandlungen

In einer Entscheidung aus dem Beamtenrecht (VG Göttingen, Pressemitteilung 5/19) hat das VG Göttingen entschieden, dass die Verlängerung der Mitgliedschaft Großbritanniens in der EU über den 29.3.2019 hinaus zwar von der EU angeboten wurde, aber im Vereinigten Königreich mangels Einigung noch nicht angenommen wurde.

Aus diesem Grund sei eine Verlängerung der Dienstzeit eines britischen Professors über dieses Datum hinaus abzulehnen. Er erfülle bereits jetzt nicht mehr die Voraussetzungen, Beamter sein zu dürfen.
 
Dieses Entscheidung zeigt um so mehr, wie wichtig es ist, sich kurzfristig mit den Folgen des Brexit im unternehmerischen Umfeld auseinander zu setzen. Sollte diese Ansicht auch von anderen Gericht – insbesondere Zivilgerichten – geteilt werden, stellt sich das Rechtsverhältnis zwischen einem UK – Unternehmen und einem EU – Unternehmen so dar, dass die allgemeinen Regeln des EU – Zivilrechts nicht mehr zwingend geltend. Eine Sicherheit erhalten die Unternehmen nur, wenn die wesentlichen Fragestellungen wie Leistungsstörungen, Preisanpassungsklauseln und Schadensersatz, im Vertrag selbst ausdrücklich geregelt werden. Wir beraten Sie hier gern!