Aus diesem Grund sei eine Verlängerung der Dienstzeit eines britischen Professors über dieses Datum hinaus abzulehnen. Er erfülle bereits jetzt nicht mehr die Voraussetzungen, Beamter sein zu dürfen.
Dieses Entscheidung zeigt um so mehr, wie wichtig es ist, sich kurzfristig mit den Folgen des Brexit im unternehmerischen Umfeld auseinander zu setzen. Sollte diese Ansicht auch von anderen Gericht – insbesondere Zivilgerichten – geteilt werden, stellt sich das Rechtsverhältnis zwischen einem UK – Unternehmen und einem EU – Unternehmen so dar, dass die allgemeinen Regeln des EU – Zivilrechts nicht mehr zwingend geltend. Eine Sicherheit erhalten die Unternehmen nur, wenn die wesentlichen Fragestellungen wie Leistungsstörungen, Preisanpassungsklauseln und Schadensersatz, im Vertrag selbst ausdrücklich geregelt werden. Wir beraten Sie hier gern!