Die Verordnung (EU) 2022/428 vom 15.03.2022 sowie die Verordnung (EU) 2022/427
vom 15.03.2022 als viertes Sanktionspaket umfassen im Wesentlichen die folgenden
Maßnahmen:
Als sonstige Maßnahme wurde für russische Produkte und Dienstleistungen der
Entzug des Meistbegünstigtenstatus für EU- Märkte beschlossen
Die Verordnung (EU) 2022/576 vom 08.04.2022 als fünftes Sanktionspaket umfasst im Wesentlichen sechs Elemente:
1. Einfuhrverbot für Kohle
Die neue Verordnung beinhaltet ein Einfuhrverbot für alle Formen von russischer
Kohle. Das Verbot umfasst den Ankauf, die Einfuhr und die Verbringung von Kohle und
anderen fossilen Brennstoffen in die EU, wenn sie ihren Ursprung in Russland haben
oder aus Russland eingeführt werden, ab August 2022.
2. Weitere finanzielle Sanktionen
Es gilt nunmehr ein vollständiges Transaktionsverbot für vier wichtige russische
Banken, auf die 23% des Marktanteils im russischen Bankensektor entfallen, und ein
Einfriergebot ihrer Vermögenswerte, mit der Folge, dass diese Banken nun komplett
von dem Wirtschaftsmarkt der EU abgeschnitten sind.
3. Weitere Sanktionen für die Transportbranche
Es ist verboten, Schiffen unter russischer Flagge Zugang zu EU-Häfen zu gewähren.
Ausnahmen gelten für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel, humanitäre
Hilfe und Energie.
Weiter beinhaltet die neue Verordnung das Verbot für alle russischen und
belarussischen Kraftverkehrsunternehmen, in der EU Güter auf der Straße zu
befördern. Wichtig in diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass dieses Verbot auch
für die Durchfuhr durch die EU gilt. Auch hier gelten Ausnahmen. So sind
pharmazeutische, medizinische und landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel
von dem Verbot ausgenommen. Auch ist der Kraftverkehr zu humanitären Zwecken zu
gewähren.
4. Weitere Ausfuhrverbote
Von den weiteren Ausfuhrverboten sind Flugturbinenkraftstoffe und andere Güter wie
Quantencomputer und fortgeschrittene Halbleiter, hochwertige Elektronikerzeugnisse,
Software, sensible Maschinen und Fahrzeuge umfasst.
5. Weitere Einfuhrverbote
Die zusätzlichen Einfuhrverbote gelten für Erzeugnisse wie Holz, Zement, Düngemittel,
Meeresfrüchte und Spirituosen.
6. Weitere wirtschaftliche Sanktionen
Weitere wirtschaftliche Maßnahmen wurden ergriffen, wie etwa ein allgemeines EU-
weites Verbot der Teilnahme russischer Unternehmen an öffentlichen Ausschreibungen
in den Mitgliedstaaten, der Ausschluss jeglicher finanzieller Unterstützung für
öffentliche Stellen Russlands, ein erweitertes Verbot von Einlagen in Kryptowallets und
des Verkaufs von Banknoten und übertragbaren Wertpapieren, die auf amtliche
Währungen der EU-Mitgliedstaaten lauten, an Russland und Belarus oder an natürliche
oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Russland und
Belarus.
Zu diesen weiteren, tiefgreifenden Sanktionen hat der Rat weitere 18 Unternehmen
und 217 Einzelpersonen mit Sanktionen belegt, darunter hochrangige Kreml-Beamte,
Befürworter von Desinformationen und Informationsmanipulation, bedeutenden
Oligarchen sowie Familienangehörige bereits sanktionierter Personen.
Sollte Ihr Unternehmen von diesen Maßnahmen betroffen sein oder Sie sich unsicher
sein, ob Sie betroffen sind, beraten wir Sie gerne. Sprechen Sie uns dazu gerne an.