01.06.2013 00:00 Alter: 11 yrs
Kategorie: Steuern
Von: Rechtsanwalt Heiko Panke, Fachanwalt für Steuerrecht

Abzug von Leistungen im Rahmen eines schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs

Urteil des Bundesfinanzhofs vom 22.08.2012 Az. X R 36/09

Der Bundesfinanzhof hat sich in einer Entscheidung zum Abzug von Leistungen im Rahmen eines schuldrechtlichen Versorgungsausgleich geäußert. Er fasste dazu folgende Leitsätze:

 

1.       Ein schuldrechtlicher Versorgungsausgleich kann auch in einem Ehevertrag vereinbart sein.

2.       Mit § 10 Abs. 1 Nr. 1b EStG hat der Gesetzgeber eine Regelung getroffen, die auch die schuldrechtliche Teilung einer Rente als möglichen steuerrechtlich relevanten Einkünfte-transfer akzeptiert.