12.12.2018 09:39 Alter: 5 yrs
Kategorie: Steuern
Von: Rechtsanwalt Dr. Ulrich Möllenhoff, Fachanwalt für Steuerrecht

Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht - BaFin gibt umfangreiche neue Auslegung- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz heraus.

Die vorliegenden Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten in seiner Fassung vom 23. Juni 2017 gelten für alle Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz, die unter Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gemäß § 50 Nr. 1 GWG stehen. Die Auslegungs- und Anwendungshinweise wurden schriftlich sowie im Wege einer Anhörung konsultiert, mit ihrer Veröffentlichung kommt die Bafin ihrem gesetzlichen Auftrag gemäß § 51 Abs. 8 GWG nach.

Für die Gruppe der gesetzlichen Verpflichteten zur Geldwäscheverdachtsmeldung sollen die Auslegungs- und Anwendungshinweise eine Hilfestellung bieten, ob ein Fall für eine Verdachtsmeldung vorliegt. Leider wird eine Geldwäscheverdachtsmeldung häufig vorschnell abgegeben, um der eigenen Verpflichtung zu genügen. Für die Betroffenen bedeutet es einen nicht unerheblichen Aufwand und Reputationsverlust bis dieser Verdacht wieder ausgeräumt ist.

Wenden Sie sich an uns, wenn Sie auch mit den den neuen Anwendungsleitlinien unentschlossen sind, ob Sie eine Geldwäscheverdachtsmeldung abgeben müssen.