14.11.2013 13:00 Alter: 10 yrs
Kategorie: Steuern
Von: Rechtsanwalt Stefan Dinkhoff

Betriebsprüfer darf beschlagnahmte Akten der Staatsanwaltschaft einsehen

Nach einem jüngst veröffentlichen Beschluss des OLG Karlsruhe ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet, dem Finanzamt zum Zwecke einer von diesem gegen den Beschuldigten bzw. gegen von ihm vertretene Vereine angeordneten Außenprüfung (§ 193 AO) Einsicht in Unterlagen zu gewähren, die in einem gegen den Beschuldigten geführten Strafverfahren beschlagnahmt worden sind.

Dies gilt, soweit diese Unterlagen für die Steuerprüfung erforderlich sind (OLG Karlsruhe, Beschluß v. 02.10.2013 - 2 VAs 78/13).