01.07.2013 00:00 Alter: 11 yrs
Kategorie: Steuern
Von: Rechtsanwalt Heiko Panke, Fachanwalt für Steuerrecht

BFH: Vertrauensschutz bei innergemeinschaftlichen Lieferungen

Umfang der Sorgfaltspflichten eines Unternehmers - Nachweis des Bestimmungsorts

Der Bundesfinanzhof hat in einem Urteil vom 14.11.2012 - XII R 17/12 eine Entscheidung zur Frage des Vertrauensschutzes bei innergemeinschaftlichen Lieferungen getroffen. Er fasste dazu folgende Leitsätze:

1.Auffällige Unterschiede zwischen der Unterschrift des Abholers und der Empfangsbestätigung auf der Rechnung und der Unterschrift auf dem vorgelegten Personalausweis können Umstände darstellen, die den Unternehmer zu besonderer Sorgfalt hinsichtlich der Identität des angeblichen Vertragspartners und des Abholers veranlassen müssen.


2.An die Nachweispflichten sind besonders hohe Anforderungen zu stellen, wenn der (angeblichen) innergemeinschaftlichen Lieferung eines hochwertigen Pkw ein Barkauf mit Beauftragten zugrunde liegt.


3.Die innergemeinschaftliche Lieferung von hochwertigen Pkws bei Abholung durch einen Beauftragten gegen Barzahlung birgt eine umsatzsteuerrechtliche Missbrauchsgefahr. Der Unternehmer muss alle ihm zur Verfügung stehenden, zumutbaren Maßnahmen, die vernünftigerweise von ihm verlangt werden können, ergriffen haben, um sicherzustellen, dass der von ihm getätigte Umsatz nicht zu seiner Beteiligung an einer Steuerhinterziehung führt.