Das BMF hat nunmehr einen vorläufigen AEAO-Disskussionsentwurf zur Abgrenzung einer Berichtigung nach § 153 AO von einer strafbefreienden Selbstanzeige nach § 371 AO an zahlreiche Verbände zur Stellungnahme verschickt. Bislang liegt zu § 153 AO kein Anwendungserlass vor (Anwendungserlass zur Abgabenordnung, AEAO).
Im Folgenden geben wir diesen Entwurf im genauen Wortlaut wieder. Aufgrund der nunmehr zu erwartenden kritischen Diskussion wird dieser Entwurf voraussichtlich zahlreiche Änderungen erfahren.