08.12.2021 09:21 Alter: 2 yrs
Kategorie: Steuern
Von: Rechtsanwältin Julia Gnielinski

BMF-Schreiben: Verlängerung der steuerlichen Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Corona-Virus

Das BMF verlängert im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder die verfahrensrechtlichen Steuererleichterungen

Das BMF hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder ein neues Schreiben erlassen zur Verlängerung der steuerlichen Erleichterungen gegen die wirtschaftlichen Auswirkungen des Corona-Virus. Damit wird Bezug genommen auf die Regelung vom 19. März 2020 (IV A 3 - S 0336/19/10007:002). Das Schreiben vom 18. März 2021(IV A 3-S 0336/20/1001:045) wird durch dieses neue Schreiben ersetzt.

Es geht um eine Verlängerung in den folgenden Bereichen:

  1. Stundung im vereinfachten Verfahren,
  2. Absehen von Vollstreckungsmaßnahmen (Vollstreckungsaufschub) im vereinfachten Verfahren,
  3. Anpassung von Vorauszahlungen im vereinfachten Verfahren,
  4. Stundung, Vollstreckungsaufschub und Anpassung von Vorauszahlungen in anderen Fällen.

Details finden Sie hier.