Um die Gesundheit der Bürger zu schützen, Arbeitsplätze und Unternehmen zu stützen und um unseren sozialen Zusammenhalt zu bewahren, bringt die Bundesregierung ein Maßnahmenpaket von historischem Ausmaß, ein Schutzschild für Deutschland, auf den Weg. Die wichtigsten Punkte dieses Corona-Schutzschildes sind Milliarden-Hilfsprogramme, steuerliche Hilfsmaßnahmen und die Sicherung von Arbeitsplätzen.
Unter bestimmten Voraussetzungen wird die Versorgung von Unternehmer, Selbständigen oder Freiberuflern durch schnelle Liquiditätsbeschaffung erleichtert. Gerne prüfen wir für Sie, welche Hilfen Sie beantragen können.
Die Finanzbehörden gewähren aufgrund der derzeitigen Situation Stundungen von Steuerschulden. Ebenfalls können Steuervorauszahlungen angepasst werden. Auch bei diesen Anträgen sind wir Ihnen gerne behilflich.
Für viele Branchen ist der komplette Geschäftsbereich durch die aktuelle Krise weggebrochen. Da die Arbeitnehmer nicht mehr ausreichend beschäftigt werden können, kann die Beantragung von Kurzarbeit eine Lösung sein.
Zuletzt bleibt abzuwarten, ob es eine Entschädigungsmöglichkeit nach dem Infektionsschutzgesetz geben wird. Dem Wortlaut des § 56 Infektionsschutzgesetzes ist keine eindeutige Lösung zu entnehmen.
Wir sind weiterhin wie gewohnt für Sie da. Kontaktieren Sie uns gerne, sofern wir Ihnen in dieser Zeit behilflich sein können.