09.09.2021 14:48 Alter: 3 yrs
Kategorie: Steuern
Von: Rechtsanwältin Frederike Helmert

Durchsuchungen im Bundesfinanzministerium und Bundesjustizministerium

Die Osnabrücker Polizei hat in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Osnabrück das Bundesfinanzministerium und das Bundesjustizministerium durchsucht. Hintergrund der Durchsuchungen ist ein Ermittlungsverfahren aus 2020, nach dem sich lt. Welt.de vom 8.9.2021 Verantwortliche der Financial Intelligence Unit (FIU), einer Spezialeinheit des Zolls, der Strafvereitelung im Amt strafbar gemacht haben sollen, indem Geldwäscheverdachtsmeldungen von Banken in erheblicher Höhe nicht ordnungsgemäß an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet wurden.

Die FIU hatte die Geldwäschekontrolle im Jahr 2017 vom BKA übernommen. Seitdem ist die Zahl der Verdachtsmeldungen stark angestiegen. Allerdings sollen die internen Weitergaben an die Strafermittlungsbehörden stetig sinken. Die Ermittler prüfen einen Zusammenhang zwischen Übernahme der Geldwäschekontrolle und eingegangener Verdachtsmeldungen. In diesem Zusammenhang wurde im Juli 2020 bereits die Zentrale der FIU in Köln durchsucht. Bei dieser Durchsuchung seien Hinweise auf die Verbindung zu den heute durchsuchten Ministerien aufgekommen.

Die FIU ist im Sommer 2017 vom Bundeskriminalamt zum Zoll überführt worden. Schon damals bestanden viele Bedenken, weil in erheblichem Maße Verdachtshinweise nicht bearbeitet oder an die Strafermittlungsbehörden weitergeleitet wurden, bzw. nicht bearbeitet werden konnten mangels Personalmenge und Ausstattung. Aber auch unter dem von Olaf Scholz geführten Bundesfinanzministerium scheint sich die Situation offensichtlich nicht geändert zu haben. Nach wie vor soll die Behörde mit der Bearbeitung von Verdachtshinweisen im hohen fünfstelligen Bereich zurückliegen. Betrachtet man die heutigen Ereignisse so stellt sich die Frage, ob der Gesetzgeber, der in den letzten Jahren immer neue und strengere (Compliance-) Regeln für Unternehmen auch im Bereich der Geldwäsche schafft, zumindest mit einem ebenso starken Engagement nicht zunächst dafür sorgen sollte, dass die bestehenden Regeln durch die Verwaltung ordnungsgemäß umgesetzt werden. Der Bundesfinanzminister Olaf Scholz muss sich fragen lassen, wo der Sinn in den auch von ihm befürworteten Verschärfungen der Regeln für Unternehmen, Banken und sonstige Dienstleister (u.a. Rechtsanwälte) liegt, wenn die Verwaltung offensichtlich nicht in der Lage ist, diesen Hinweisen in angemessenem Zeitrahmen nachzukommen.