Somit entfallen die Genehmigungspflicht bei der Einfuhr sowie die Pflicht zur Vorlage von Ursprungszeugnissen für bestimmte Eisen- und Stahlerzeugnisse aus der Russischen Föderation bei der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr.
Dazu hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) den Runderlass Außenwirtschaft Nr. 4/2012 am 23.August 2012 veröffentlicht.
Nach Aufhebung der mengenmäßigen Beschränkungen finden die Vorschriften bezüglich der Vorlagepflicht eines Überwachungsdokumentes bei der Einfuhr von bestimmten Eisen- und Stahlerzeugnissen Anwendung. Sollte ein Einführer bereits bzw. noch über eine Genehmigung verfügen, ist die Vorlage eines Überwachungsdokuments nicht erforderlich.