05.09.2012 00:00 Alter: 12 yrs
Kategorie: Steuern
Von: Rechtsanwältin Almuth Barkam

Gesetzentwurf zur Änderung des Versicherungsteuergesetzes (VersStG)

Im Juni 2012 hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Versicherungsteuergesetzes und des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (Verkehrsteueränderungsgesetz – VerkehrStÄndG) im Deutschen Bundestag eingebracht (BT-Drs. 17/10039 vom 19.06.2012).   Mit dieser Gesetzesänderung soll das Steueraufkommen gesichert werden, denn durch den Trend des strukturellen und produktbezogenen Wandels in der Versicherungswirtschaft würde sich das Versicherungsteueraufkommen jährlich reduzieren.

Das Versicherungsteuergesetz (VerStG) soll zudem ergänzt und präzisiert werden, um den Vollzug, die Rechtsanwendung und die Erfüllung von Informationspflichten  zu erleichtern. Es soll insgesamt zu mehr Rechtssicherheit führen.


Die Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes zielt darauf ab, den kraftfahrzeugsteuerlichen Anreiz zur Anschaffung eines umweltfreundlichen Elektrofahrzeugs zu verstärken, indem die bereits bestehende Begünstigung für Elektro-Personenwagen ausgedehnt wird.


Zur Umsetzung ihrer Ziele durch die Änderung des VersStG sieht die Bundesregierung folgende Maßnahmen vor:


• Erweiterung des Kreises der Haftenden,
• Konzentration der Steuerentrichtungspflicht im Fall der Mitversicherung auf eine Person,
• Regelung so genannter Versicherungspakete,
• Steuerliche Erfassung von verwirklichten Selbstbehalten bei Kfz-Haftpflichtversicherungen,
• Ausdrückliche Bestimmung, dass das VersStG ab dem 01.01.2013 auch in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone gilt,


• Vorsehen der Möglichkeit, die Versicherungsteuer-Anmeldung elektronisch zu übermitteln,
• Anhebung der Betragsgrenze für die vierteljährliche Versicherungsteuer-Anmeldung und Einräumung eines jährlichen Anmeldezeitraums für kleine Versicherer.


In seiner Sitzung am 06. Juli 2012 hat der Bundesrat Stellung bezogen zum Gesetzentwurf der Bundesregierung. Dieser sieht insbesondere die beabsichtigte Neuregelung kritisch, dass verwirklichte Selbstbehalte im Bereich der Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter steuerlich erfasst werden sollen. Diese Regelung, die auf Großkunden mit sog.

 

Fahrzeugflotten abziele, führe zu einer Mehrbelastung der Versicherungsnehmer, zu zusätzlichem Verwaltungsaufwand bei Versicherungsgesellschaften, Versicherungsnehmern und betroffenen Dritten sowie zu einer weiteren Verkomplizierung des Steuerrechts (BR-Drs. 301/12 vom 06.07.2012).

 


Die Bundesregierung weist demgegenüber in ihrer Gegenäußerung darauf hin, dass Fahrzeugflottenbetreiber in der Vergangenheit Selbstbehalte in einer Größenordnung vereinbart hätten, die einer Selbstversicherung des Versicherungsnehmers nahe kämen. Sie sieht in einer Besteuerung verwirklichter Selbstbehalte mehr Steuergerechtigkeit gegenüber denjenigen  Autofahrern, denen von ihren Versicherungen keine Selbstbehalte angeboten werden. Sie schätzt den zusätzlichen Verwaltungsaufwand dieser Neuregelung als gering ein (s. Gegenäußerung der Bundesregierung, BT-Drs.  17/10424 vom 02.08.2012).
Die Gesetzesvorlage gilt als besonders eilbedürftig, weil das Gesetz zum 01. Januar 2013 in Kraft treten soll.

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