05.02.2016 08:35 Alter: 8 yrs
Kategorie: Steuern
Von: Rechtsanwalt Heiko Panke, Fachanwalt für Steuerrecht

Gutschrift auf Kapitalkonto II einer Personengesellschaft bedeutet keine Gewährung von Gesellschafts

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem Urteil vom 29.07.2015 - IV R 15/14 entschieden, dass eine Gutschrift auf dem sogenannten Kapitalkonto II als Einlage und nicht als entgeltliches Geschäft zu behandeln sei.

Im zu entscheiden Fall hatte ein Landwirt den Abbau eines Bodenschatzes auf dem eigenen Grundstück durch eine eigens dafür gegründete Personengesellschaft vorgenommen. Er übertrug sein Grundstück aus dem landwirtschaftlichen Betrieb auf die Gesellschaft, eine GmbH & Co. KG, und erhielt dafür eine Gutschrift auf dem sogenannten Kapitalkonto II. Aus dem Kapitalkonto I ergab sich der Anteil der Gesellschafter am Vermögen der Gesellschaft und welche Gewinnbezugs- und Stimmrechte zustanden.

Der BFH folgerte daraus, dass der Gesellschafter keine Gegenleistung für die Einbringung des Grundstücks erhalten habe, auch nicht in Gestalt von Gesellschaftsrechten. Die Gesellschaft war der Ansicht, dass auch das Kapitalkonto II Gesellschaftsrechte ausweise, sodass das Grundstück und der Bodenschatz entgeltlich erworben seien mit der Folge, dass auf die Anschaffungskosten des Bodenschatzes bei dessen Abbau Abschreibungen vorgenommen werden könnten. Zwar teilte das Finanzamt die Auffassung, dass ein entgeltlicher Erwerb stattgefunden habe, lehnte aber die Abschreibung aus anderen Gründen ab.

Der BFH bestätigte die Ansicht des Finanzamts, allerdings aus anderen Gründen. Er stützte die Versagung der Abschreibung auf das Fehlen von Anschaffungskosten. Einbringungen in Personengesellschaften gegen Buchungen auf einem Gesellschafterkonto seinen nach Ansicht des BFH nur dann entgeltliche Vorgänge, wenn ein Kapitalkonto angesprochen wird, das Maßstab für die Anteile des Gesellschafters am Vermögen, am Gewinn oder an den Stimmrechten ist (in der Regel Kapitalkonto I) oder dass Forderungen oder Verbindlichkeiten zwischen Gesellschaftern und Gesellschaft ausweist.