25.08.2014 11:38 Alter: 10 yrs
Kategorie: Steuern
Von: Dr. Ulrich Möllenhoff, Fachanwalt für Steuerrecht

Kabinettsbeschluss zur Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung

Das Bundeskabinett hat einen neuen Beschluss zu Selbstanzeigen im Steuerrecht auf den Weg gebracht. Hierbei wurden noch einige Änderungen am Referentenentwurf vorgenommen, auch eine Entschärfung. Ergänzend zu dem Artikel vom 15.09.2014 auf unserer Homepage wurden folgende Dinge beschlossen:

Anders als zunächst geplant soll es nun doch keine Änderung der strafrechtlichen Verjährung auf zehn Jahre geben. Die ursprüngliche Regelung, nach der die Verjährungsfrist 5 Jahre beträgt, bleibt bestehen. Voraussetzung für eine wirksame Selbstanzeige soll jedoch ab 2015 ein Offenlegungszeitraum von 10 Jahren sein, der im Wege des Beschlusses ausgedehnt wurde. Geändert hat sich auch der Strafzuschlag für einen Hinterziehungsbeitrag ab 1 Mio. Dieser beträgt ab 2015 20 % . Zuvor betrug er lediglich 5%.