14.11.2012 00:00 Alter: 11 yrs
Kategorie: Steuern
Von: Rechtssnwalt Heiko Panke, Fachanwalt für Steuerrecht

Keine Umsatzsteuer auf private Verkäufe über ebay

Pressemitteilung des FG Baden-Württemberg vom 22.10.2012 zum Urteil 14 K 702/10 vom 18.07.2012

Der 14. Senat des Finanzgerichts Baden-Württemberg hat entschieden, dass der Verkäufer von privat erworbenen Gegenständen über die Internetauktion „eBay“ nicht der Umsatzsteuer unterliegt.


Im zu entscheidenden Fall hatte die Klägerin über einen Zeitraum von gut einem Jahr insgesamt 140 Pelzmäntel als Privatperson auf „eBay“ versteigert. Den Verkaufserlös in Höhe von ca. 77.000 € behandelte das Finanzamt als umsatzsteuerpflichtig, obwohl die Klägerin angab, dass sämtliche Pelzmäntel aus dem ererbten Besitz ihrer verstorbenen Schwiegermutter gestammt haben und über einen Zeitraum von 25 Jahren zum privaten Gebrauch angeschafft worden seien. Diese Erklärung hielt das Finanzamt nicht für glaubhaft.


Im Klageverfahren hingegen entschied der 14. Senat des Finanzgerichts zu Gunsten der Klägerin, nachdem zuvor der Ehemann der Klägerin zur Herkunft der Mäntel als Zeuge vernommen wurde. Aus Sicht des erkennenden Senates sei glaubhaft, dass dessen Mutter sich die Pelze sukzessive angeschafft und sie später sorgsam zu Hause aufbewahrt habe. Belege dafür, dass die Klägerin selbst die Pelzmäntel eingekauft habe, um sie später wieder veräußern zu können, habe das Finanzamt nicht finden können. In Anbetracht dessen sei die Klägerin bei den Verkäufen nicht wie ein Händler am Markt und damit auch nicht unternehmerisch tätig geworden, so das Finanzgericht.