Das BMF hat in seinem Schreiben vom 5.2.2018 -IV B 5- S 1300/07/10087/IV A 3 – S 303/17/10001 (2018/0071347) die Mitteilungspflichten bei Auslandsbeziehungen überarbeitet.
Dieses Schreiben erläutert und aktualisiert die Verpflichtung für inländische Steuerpflichtige, welche wirtschaftlichen Tätigkeiten mit Auslandsbezug sie ihrem zuständigen Finanzamt mitzuteilen haben und wer außer den Steuerpflichtigen noch zur Mitteilung verpflichtet ist.
Unter diesem Link können Sie sich Ihre Verpflichtungen im Detail anschauen.
http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Internationales_Steuerrecht/Allgemeine_Informationen/2018-02-05-Mitteilungspflichten-Auslandsbeziehungen-StUmgBG.pdf